Verschenken Sie nicht bis zu € 480,- im Jahr
für kostenfreie Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf monatlich bis zu 40 Euro für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege.
Wussten Sie das?
Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme:
- es muss ein Pflegegrad vorliegen
- der zu Pflegende lebt Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft (Nicht im Pflegeheim oder einer stationären Senioreneinrichtung)
- der zu Pflegende wird von einer Privatperson allein oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut
Lassen Sie sich hier in Ihrer Apotheke beraten und stellen Sie mit unserer Hilfe den Antrag bei Ihrer Pflegekasse.